Reisebedingungen

Reisebedingungen

Abschluss des Reisevertrags

Der/die Kundin bietet der Reiseveranstalterin mit ihrer Buchung (Reiseanmeldung) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung für die jeweilige Reise.

Die Buchung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Messengers) erfolgen.
Der/die Kund*in hat für alle Vertragsverpflichtungen einzustehen.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch uns zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

Bezahlung

Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhält der/die Kund*in einen Nachweis über die Insolvenzversicherung (Sicherungsschein). Nur wenn Sie eine Einzelleistung buchen, wird Ihnen kein Sicherungsschein ausgehändigt.

Mit dieser Aushändigung wird eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 20% fällig.
Diese Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.

Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
Im Falle, dass der/die Kundin die vereinbarten Zahlungsfälligkeiten nicht einhält, kann die Reiseveranstalterin vom Reisevertrag zurücktreten und den/die Kund*in mit Rücktrittskosten belasten.

Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss

Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen vom Reisevertrag sind gestattet, sofern sie nicht von der Reiseveranstalterin wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und die Abweichungen nicht erheblich sind und auch die Grundidee der Reise nicht beeinträchtigt wird.
Die Reiseveranstalterin verpflichtet sich, dem/der Kund*in die geänderten Leistungen unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen.
Die Reiseveranstalterin behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Unterkunfts- bzw. Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Touristenabgaben, Hafengebühren, Energieabgaben) zu erhöhen.

Die Reiseveranstalterin ist berechtigt, bei Teilnahmeverhinderung der in der Reisebestätigung benannten Seminarleiter*in eine*n andere*n Seminarleiter*in als Ersatz einzusetzen. Dies gilt insbesondere für krankheitsbedingte Ausfälle.  

 

Rücktritt des/der Kund*in vor Reiseantritt

Der/die Kund*in kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber der Reiseveranstalterin zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Tritt der/die Kund*in vor Reisebeginn zurück oder tritt er/sie die Reise nicht an, so verliert die Reiseveranstalterin den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann die Reiseveranstalterin eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.

Die Reiseveranstalterin hat die folgenden Entschädigungsbeträge entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn festgelegt:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
29. bis 19. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
19. bis 15. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
ab 30 Std vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 100%

Kündigung und Ausschluss

Die Reiseveranstalterin kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Kund*in ungeachtet einer Abmahnung der Reiseveranstalterin nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Der/die Kund*in sollte den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen körperlich und psychisch gewachsen sein. Sollte das erkennbar nicht so sein, ist die Reiseleitung bzw. Reiseveranstalterin berechtigt, den/die Kund*in ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen.
Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält die Reiseveranstalterin den Anspruch auf den Reisepreis.
abzgl. des Werts eventuell ersparter Aufwendungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

Mitwirkungspflicht des/der Kund*in

Will ein*e Kund*in den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er/sie der Reiseveranstalterin zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.

Der/die Kund*in hat die Reiseveranstalterin zu informieren, wenn er/sie die erforderlichen Reiseinformationen nicht erhält.

Versicherungen

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

Veranstalterin

Lucy Ratzel
Sültstr. 35
10409 Berlin

mobil: +49-178-2016545
email: lucyratzel@gmail.com